Steuerinformationen für April 2015

Bei der Frage, welche Leistungen als Handwerkerleistungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, kassiert die Finanzverwaltung derzeit eine Niederlage nach der anderen. Erst kürzlich hatte der Bundes­finanzhof Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung als steuerermäßigende Handwerkerleistung zugelassen. Nunmehr hat das Finanzgericht Düsseldorf nachgelegt und Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Beträgt die Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus, steht Vermietern der volle Werbungskostenabzug zu. In einer umfangreichen Verfügung hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt nun dargestellt, wie die ortsübliche Vergleichsmiete bei der verbilligten Vermietung an Angehörige zu ermitteln ist.

• Für vermögensverwaltend oder selbstständig tätige Personengesellschaften ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesfinanzhof die Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften endlich klar definiert hat.

• Die Behandlung der vom Arbeitgeber während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellten Mahlzeiten wurde durch die Reisekostenreform neu geregelt. Jüngst hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass hierunter auch die Mahlzeiten im Flugzeug, Zug oder auf einem Schiff gehören.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2015. Viel Spaß beim Lesen!

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