Steuerinformationen für Mai 2016

Das Bundesfinanzministerium hat sein viel diskutiertes Schreiben zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen aus 2015 aufgehoben. Damit gilt wieder die alte (bewährte) Rechtslage, wonach bei Abschlagszahlungen grundsätzlich noch keine Gewinnrealisierung eintritt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums entfällt für volljährige Kinder oft der Anspruch auf Kindergeld. In einem aktuellen Schreiben hat die Finanzverwaltung nun dargestellt, wann eine Erstausbildung abgeschlossen ist.
  • In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht Niedersachsen die Auffassung vertreten, dass die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig sind. Es ist zu erwarten, dass sich nun der Bundesfinanzhof mit dieser Frage befassen muss.
  • Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf können die Aufwendungen erfreulicherweise sofort als Werbungskosten abgezogen werden.
  • Und Vorsicht: Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch ein Arbeitszeitkonto auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich in diesen Fällen um eine verdeckte Gewinnausschüttung.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2016. Viel Spaß beim Lesen!

Informationen finden Sie hier…

 

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