Der Finanzausschuss des Bundestages stimmte in seiner Sitzung vom 11.05.2016 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu.

Wir möchten kurz und knapp auf die wichtigsten Änderungen hinweisen:

  • Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wird verlängert. Die gesetzliche Frist wird vom 31.05. des Folgejahres auf den 31.07. verlängert. Für beratene Steuerpflichtige, also diejenigen, die die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, verlängert sich die Frist sogar auf den 28.02. des Zweitfolgejahres.
  • Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sollen Steuererklärungen, soweit möglich, automatisiert bearbeitet werden.
  • Aus der Belegvorlagepflicht soll eine Belegvorhaltepflicht werden. Für Sie heißt dies, dass Sie keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt schicken, sondern diese nur auf Anforderung des Finanzamtes vorlegen können müssen.
  • Die Grundlage für von dritter Seite elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten soll, soweit nicht schon geschehen, vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Zukünftig soll es – mit Zustimmung des Steuerpflichtigen – auch möglich sein, dass Spendenempfänger erhaltene Spenden direkt elektronisch an das Finanzamt übermitteln. So kann gänzlich auf das Vorhalten einer Spendenbescheinigung verzichtet werden.
  • Der ursprünglich geplante Verspätungszuschlag wurde auf 25 € pro Monat gesenkt. Außerdem wurde der Ermessungsspielraum der Finanzverwaltung nicht gänzlich gestrichen. Allerdings wurde dieser erheblich eingeschränkt.

Sollten Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an.

Wir freuen uns darauf, Ihnen auch in Zukunft die passende Antwort in Steuerangelegenheiten geben zu können!