Steuerinformationen zum Jahresende

 

durch die Steuergesetzgebung ergeben sich sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmer Änderungen die sich spätestens in 2020 auswirken.

Wir haben in unserem Rundschreiben einen Überblick über die wesentlichen Neuerung im Steuerrecht zusammengestellt, um Sie in die Lage zu versetzen, auf geänderte Gegebenheiten rechtzeitig zu reagieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Bitte beachten Sie aber, dass dieses Informationsschreiben individuelle Beratung nicht ersetzen kann! Sofern Sie Handlungsbedarf sehen, sprechen Sie uns gerne an, damit wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung ausarbeiten können.

Das Rundschreiben finden Sie hier…