Bei Betriebsaufspaltungen sind notleidende Gesellschafterdarlehen keine Seltenheit. Nunmehr plant der Gesetzgeber eine Regelung, wonach etwaige Wertminderungen dem Teilabzugsverbot unterliegen. Da die Änderungen erst ab 2015 wirken sollen, kann man in diesem Jahr noch geeignete Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wer beabsichtigt, in Nordrhein-Westfalen zeitnah eine Immobilie zu erwerben, sollte den Kauf gegebenenfalls noch in 2014 durchführen. Ab nächstem Jahr soll die Grunderwerbsteuer nämlich um 1,5 % auf 6,5 % erhöht werden.
  • Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich bis zum Abschluss eines dualen Studiums. Da es sich um eine einheitliche Erstausbildung handelt, ist es unschädlich, wenn das Kind nach Abschluss seiner Lehre neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
  • Für Kapitalanleger ist es sicherlich von Interesse, dass rund 50 Staaten eine Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet haben. Hierdurch wird es für die Finanzbehörden künftig einfacher, Finanzinformationen aus dem Ausland zu erhalten.
  • GmbH-Gesellschafter sollten wissen, dass nachträgliche Schuldzinsen für die Anschaffung einer wesentlichen Beteiligung seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sind.Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2014. Viel Spaß beim Lesen!Mit freundlichen Grüßen
    KRP Klaus Ribbert und Partner
    StB-WP-RAAnhang: 1412_MRP_2014_12.pdf