Bei Betriebsaufspaltungen sind notleidende Gesellschafterdarlehen keine Seltenheit. Nunmehr plant der Gesetzgeber eine Regelung, wonach etwaige Wertminderungen dem Teilabzugsverbot unterliegen. Da die Änderungen erst ab 2015 wirken sollen, kann man in diesem Jahr noch geeignete Maßnahmen ergreifen.