Steuerinformationen für Februar 2021

Das Jahressteuergesetz 2020 ist in Kraft! Es enthält zahlreiche steuerliche Änderungen, vor allem bei der Einkommensteuer. Kurz vor der Verabschiedung wurden noch interessante Punkte eingefügt, zum Beispiel die tägliche Pauschale für das Homeoffice in Höhe von 5 EUR.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Der Bundesfinanzhof hat keine Steuerermäßigung für die Reinigung öffentlicher Straßen sowie für in Werkstätten erbrachte Handwerkerleistungen gewährt. Der Abzug scheiterte jeweils an dem Kriterium „haushaltsnah“.
  • Eine im Kaufvertrag erfolgte Kaufpreisaufteilung auf den Grund und Boden und das (abschreibungsfähige) Gebäude kann grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Spiegelt die Aufteilung jedoch die realen Wertverhältnisse nicht wider, ist eine andere Aufteilung erforderlich. Interessant: Der Bundesfinanzhof hält in diesen Fällen eine vom Bundesfinanzministerium entwickelte Arbeitshilfe für ungeeignet.
  • Die monatliche 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2021. Viel Spaß beim Lesen!

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Steuerinformationen für Januar 2021

 

Auch wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen in 2020 schwerpunktmäßig auf die Bewältigung der Corona-Pandemie abzielten, sind daneben weitere Gesetze mit steuerlicher Breitenwirkung umgesetzt worden. So hat der Bundesrat am 27.11.2020 dem Zweiten Familienentlastungsgesetz und dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2020 ist demgegenüber noch nicht in „trockenen Tüchern“.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich angepasst. Neuigkeiten gibt es insbesondere zur Novemberhilfe und zur neuen Überbrückungshilfe III.
  • Sponsoringaufwendungen können Betriebsausgaben sein – und das gilt auch für eine Freiberufler-Personengesellschaft. Welche Besonderheiten hier bestehen, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
  • Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen ist bereits seit dem 1.1.2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. In der Praxis wartete man händeringend auf ein erläuterndes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das nun endlich veröffentlicht wurde.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2021. Viel Spaß beim Lesen!

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Steuerinformationen für Dezember 2020

 

Befinden sich ein (auch privat genutzter) Pkw oder ein häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen, kann es bei einer Betriebsveräußerung, -aufgabe oder Entnahme des Wirtschaftsguts zu einer bösen Überraschung kommen. So hat der Bundesfinanzhof z. B. für das Arbeitszimmer entschieden, dass ein etwaiger Gewinn auch dann „voll“ zu versteuern ist, wenn die Aufwendungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei einer disquotalen Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG ist Vorsicht geboten: Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann eine Schenkung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen.
  • Die Veräußerung einer Ferienwohnung innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 Einkommensteuergesetz unterliegt der Besteuerung, nicht jedoch die Veräußerung des Inventars. Nach der Sichtweise des Finanzgerichts Münster handelt es sich bei dem veräußerten Inventar um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die außen vor bleiben.
  • Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer Unterkunftskosten nur bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehen. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören jedoch nicht zu diesen Unterkunftskosten. Nun hat das Finanzgericht Saarland für Aufwendungen für einen (separat) angemieteten Pkw-Stellplatz nachgelegt.

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Wie kommen Sie an die außerordentliche Wirtschaftshilfe?

 

Viele werden sich fragen, wann und wie Ihnen die Unterstützungsprogramme zu Gute kommen, die im Rahmen des zweiten Lockdowns während der Corona-Pandemie zur Abmilderung der Krise versprochen wurden.
Dazu möchten wir Ihnen ein kleines Schaubild an die Hand geben für den ersten Überblick.

Für alles weitere sprechen Sie uns direkt an!

Sonderausgabe zum Jahresende 2020

 

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Genau der richtige Zeitpunkt, Ihnen aufzuzeigen, worauf Sue zum “steuerlichen Jahreswechsel” besonders achten müssen. Verschaffen Sie sich das gute Gefühl, bestehende Handlungsspielräume ausgenutzt zu haben. Um Sie darin zu unterstützen, erhalten Sie anbei die Sonderausgabe zum Jahresende 2020.

 Für evtl. Handlungsbedarf und Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

 Jetzt wünschen wir Ihnen erst einmal eine informative Lektüre die Sie HIER finden.

Steuerinformationen für November 2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen war bisher ungeklärt, ob diese als Beitragsrückerstattung den steuerlichen Sonderausgabenabzug mindern. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies zumindest dann nicht der Fall ist, wenn durch den Bonus ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ausgeglichen wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Frohe Kunde vom Bundesfinanzhof: Kommen Eltern für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes auf, ist der Unterhaltshöchstbetrag nicht zwingend zu kürzen, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Das Bundesfinanzministerium hat neue bzw. geänderte Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020 veröffentlicht. Die Pauschbeträge sind nun aufgegliedert in halbjährliche Beträge.
  • Wird der Vorsteuerabzug wegen einer unvollständigen Rechnung in einer Betriebsprüfung versagt, kann dies zu hohen Nachzahlungszinsen führen. Erfreulich, dass hier die Rechtsprechung insoweit Abhilfe geschafft hat, als eine rückwirkende Rechnungsberichtigung unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. In der Praxis wartete man seit Jahren auf eine Positionierung durch die Finanzverwaltung, die nun erfolgt ist.

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Steuerinformationen für Oktober 2020

 

Der Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 liegt vor – mit interessanten Neuregelungen gerade im Bereich der Einkommensteuer. So gibt es z. B. beim steuermindernden Investitionsabzugsbetrag praxisrelevante Modifikationen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommensteuergesetz. Während das Bundesfinanzministerium diesen Betrag im Trennungsjahr der Eheleute nicht gewähren will, hat das Finanzgericht Niedersachsen einen zeitanteiligen Abzug zugelassen. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof.
  • Dauerhafte Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen werden nur berücksichtigt, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich unterschritten wird. Zu diesem Kriterium liefert die aktuelle Rechtsprechung neue Erkenntnisse.
  • Die Fortführung einer freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang ist für eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung unschädlich. Erfreulich, dass sich die Finanzverwaltung nun der Meinung des Bundesfinanzhofs gebeugt hat, wonach eine geringfügige Tätigkeit auch die Betreuung neuer Mandate umfassen kann.

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Steuerinformationen für September 2020 

 

Da eine flächendeckende Implementierung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen und Regis­trierkassen nicht bis Ende 2019 zu schaffen war, führte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 ein. Weil diese aber nicht verlängert werden soll, haben 15 Bundesländer (Ausnahme: Bremen) nun eigene Härtefallregelungen geschaffen, um die Frist bis zum 31.3.2021 zu verlängern.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4.8.2019 wurde eine Sonderabschreibung eingeführt. Knapp ein Jahr nach der Gesetzesverkündung hat das Bundesfinanzministerium nun (endlich) ein 30 Seiten starkes Anwendungsschreiben veröffentlicht.
  • Für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachte Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (Getränke sind ausgenommen) erfolgte eine Reduzierung auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Zu der Frage, wie ein Gesamtpreis (vereinfachungsgemäß) aufgeteilt werden kann, hat nun das Bundesfinanzministerium Stellung bezogen.
  • Ist bei einem Behandlungsraum im privaten Wohnhaus eine private (Mit-)Nutzung wegen seiner Einrichtung und tatsächlichen Nutzung praktisch ausgeschlossen, liegt ein betriebsstättenähnlicher Raum nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs selbst dann vor, wenn die Patienten den Raum nur über den privaten Hausflur betreten können. Die Abzugsbeschränkungen für häusliche Arbeitszimmer gelten in diesen Fällen nicht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2020. Viel Spaß beim Lesen

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Steuerinformationen für August 2020

 

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt. Die Senkung der Steuersätze hat zur Folge, dass Unternehmer – sofern noch nicht geschehen – schnellstens Anpassungen bei den Verbuchungs- und Kassensystemen vornehmen müssen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs als Nachlassregelungskosten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig sein.
  • Bei fehlender zeitnaher Umsetzung einer in einem Versorgungsvertrag vereinbarten Erhöhung der Barleistungen scheidet ein Sonderausgabenabzug für die Versorgungsleistungen aus. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Regelungen im Übergabevertrag tatsächlich durchzuführen.
  • Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte deckt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

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Corona-Krise – Können Sie die Überbrückungshilfen
aus dem Konjunkturpaket in Anspruch nehmen?


Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

die erste Hälfte des Jahres 2020 war wirtschaftlich fast vollständig von der Corona-Krise beherrscht und von zahlreichen Geschäfts- und Betriebsschließungen geprägt. Geschlossen waren auch die Schulen und Kindergärten, so dass viele Arbeitnehmer Homeoffice und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen mussten. Zahlreiche Unternehmen konnten aber nicht auf Homeoffice oder Online-Handel umstellen, weil die technischen Voraussetzungen nicht gegeben waren oder weil man die Waren und Dienstleistungen einfach nicht online anbieten konnte. Für diese Unternehmen brachen die Umsätze ein – nicht aber die Kosten. Letztere laufen trotz Corona-Krise weiter und bedeuten eine Last, die existenzbedrohend werden kann.

Mit dem jüngst verabschiedeten Konjunkturpaket will die Bundesregierung diesen Unternehmen ermöglichen, für die Monate Juni bis August einen Teil ihrer Kosten – abhängig vom Umsatzausfall – erstattet zu bekommen. Die neuen „Überbrückungshilfen“ schließen zeitlich unmittelbar an das vorherige „Soforthilfeprogramm“ an und sollen den Betroffenen möglichst die Existenz sichern.

Wohlgemerkt: Erstattet werden nicht alle Kosten, die in diesem Zeitraum angefallen sind. Mit Hilfe unserer Infografik auf der nächsten Seite können Sie herausfinden, welche Kosten Ihnen in welcher Höhe erstattet werden können und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr KRP-Team

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