Steuerinformationen für August 2015

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anhebung von Grundfreibetrag, Kindergeld & Co. zugestimmt. Beachtlich: Auch der Abbau der kalten Progression ist im Gesetzespaket integriert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Auch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat den Bundesrat passiert. Die angehobenen monetären Schwellenwerte für die Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften dürfen bereits für das nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahr – also regelmäßig der Jahresabschluss 2014 – angewendet werden.
  • Die derzeitige Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht verfassungsgemäß. Demzufolge muss der Gesetzgeber bis spätestens zum 30.6.2016 nachbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zeigt, womit zukünftig zu rechnen ist.
  • Im vergangenen Jahr hat der Bundesfinanzhof die Teilgewinnrealisierung für Architekten und Ingenieure herbeigeführt. Die Finanzverwaltung hat nun mitgeteilt, wie sie diese Rechtsprechung (zeitlich) umsetzen wird.
  • Der Wechsel der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen beschäftigt schon wieder die Gerichte. Nun geht es um die Altfälle, in denen der Gesetzgeber den Vertrauensschutz ausgehebelt hat, was für Bauunternehmer ziemlich teuer werden könnte. Doch es besteht Hoffnung, denn aktuell hat ein Unternehmer einen ersten Etappensieg errungen.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2015. Viel Spaß beim Lesen!

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