Steuerinformationen für Dezember 2015

Das viel diskutierte Steueränderungsgesetz 2015 wurde am 5.11.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist somit in Kraft getreten. Enthalten sind viele Einzeländerungen, die fast alle zentralen Steuerarten betreffen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es Positives zu vermelden: Das Finanzgericht München ist nämlich der Auffassung, dass auch Arbeitskosten, die für Arbeiten in der Werkstatt des Handwerksbetriebs angefallen sind, begünstigt sind.
  • Auch zum Thema „Kindergeld“ gibt es gute Neuigkeiten für Eltern und Studenten: Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen endet die Berufsausbildung erst, wenn die Prüfungsergebnisse vorliegen – und nicht schon mit der letzten Prüfung.
  • Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft können beantragen, dass eine Gewinnausschüttung nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert wird. Zu den Voraussetzungen hat der Bundesfinanzhof nun Stellung genommen.
  • Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass der Leistungsempfänger über eine ordnungsgemäße Rechnung verfügt. Dies erfordert u.a. die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers. Die Angabe eines „Briefkastensitzes“ mit nur postalischer Erreichbarkeit reicht hierfür nicht aus.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2015. Viel Spaß beim Lesen!

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