Steuerinformationen für November 2016

 

Die Erbschaftsteuerreform ist endlich in „trockenen Tüchern“.Es bleibt zu hoffen, dass der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss von Bund und Ländern nun rechtssicher ist und die neue Rechtslage nicht (erneut) vom Bundesverfassungsgericht verworfen wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten sind nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungs-Beiträgen zu verrechnen. Mit dieser steuerzahlerfreundlichen Sichtweise hat der Bundesfinanzhof der Handhabung der Finanzverwaltung widersprochen.
  • Beträgt die Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus, dann ist der volle Werbungskostenabzug zulässig. Als ortsübliche Vergleichsmiete ist dabei die Bruttomiete anzusetzen, also die Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten.
  • Positive Entscheidungen zum steuermindernden Investitionsabzugsbetrag (IAB): Ein IAB ist auch dann zulässig, wenn feststeht, dass der Betrieb unentgeltlich übertragen werden soll. Zudem kann ein IAB zur Kompensation eines Mehrergebnisses der Betriebsprüfung eingesetzt werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2016. Viel Spaß beim Lesen!

 

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