Wie profitieren Sie steuerlich bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an Immobilien?

 

Mit der Umsetzung des Klimaprogramms 2030 werden durch die Bepreisung von Kohlendioxid-Ausstoß neue Belastungen auf alle zukommen. Es gibt aber auch Entlastung für Eigenheimbesitzer. Zehn Jahre lang sollen ab 2020 energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim steuerlich gefördert werden. Die Aufwendungen können dann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Förderfähig sind dabei eine Vielzahl von Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung).

Unterm Strich sparen Sie dabei doppelt: Einerseits durch die Steuerersparnis (20% des Modernisierungsaufwands, max. 40.000 €), anderseits auch durch eingesparte Energiekosten. Dabei werden sowohl Einzelmaßnahmen, als auch Sanierungen nach Plan gefördert. Die Förderung gilt auch pro Wohnobjekt, sollten Sie mehrere selbstgenutzte Immobilien (z. B. Ferienwohnungen) innerhalb der EU besitzen.

Dabei müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden.