Mit den Maßnahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes soll die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommen. Im Fokus steht dabei die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze.

Über die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit und die damit einhergehenden bürokratischen Anstrengungen kann man dabei sicherlich streiten. Die Berufsverbände der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer engagieren sich derzeit um Ihre und unsere Interessen.

Die Zustimmung des Bundesrates ist dem Vernehmen nach für den 26.6.2020 anvisiert, sodass die Regelungen zum 01.07.2020 kurzfristig greifen können.

Als Hilfestellung haben wir einige Informationen zusammengestellt. Dies soll zunächst als Vorab-Info dienen.

Das gesamte Zweite Corona- Steuerhilfegesetz wird dann in der nächsten regulären Ausgabe (08/2020) thematisiert, die wir Ihnen etwas früher als gewohnt zusenden werden.

WICHTIG: 

Unseres Erachtens ist es in erster Linie wichtig, dass Sie mit Ihrem EDV-Dienstleister die Software des Rechnungsschreibungsprogrammes updaten. Hinsichtlich der Buchhaltung bleiben die Sachkonten im DATEV-System identisch, da hier der Fokus auf das Leistungsdatum gerichtet wird.

Ob es noch weitere Vereinfachungsregelungen geben wird, bleibt abzuwarten bzw. zu hoffen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartner unseres Hauses.

Ein schönes Wochenende wünscht das KRP-Team!