Corona-Krise – Können Sie die Überbrückungshilfen
aus dem Konjunkturpaket in Anspruch nehmen?


Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

die erste Hälfte des Jahres 2020 war wirtschaftlich fast vollständig von der Corona-Krise beherrscht und von zahlreichen Geschäfts- und Betriebsschließungen geprägt. Geschlossen waren auch die Schulen und Kindergärten, so dass viele Arbeitnehmer Homeoffice und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen mussten. Zahlreiche Unternehmen konnten aber nicht auf Homeoffice oder Online-Handel umstellen, weil die technischen Voraussetzungen nicht gegeben waren oder weil man die Waren und Dienstleistungen einfach nicht online anbieten konnte. Für diese Unternehmen brachen die Umsätze ein – nicht aber die Kosten. Letztere laufen trotz Corona-Krise weiter und bedeuten eine Last, die existenzbedrohend werden kann.

Mit dem jüngst verabschiedeten Konjunkturpaket will die Bundesregierung diesen Unternehmen ermöglichen, für die Monate Juni bis August einen Teil ihrer Kosten – abhängig vom Umsatzausfall – erstattet zu bekommen. Die neuen „Überbrückungshilfen“ schließen zeitlich unmittelbar an das vorherige „Soforthilfeprogramm“ an und sollen den Betroffenen möglichst die Existenz sichern.

Wohlgemerkt: Erstattet werden nicht alle Kosten, die in diesem Zeitraum angefallen sind. Mit Hilfe unserer Infografik auf der nächsten Seite können Sie herausfinden, welche Kosten Ihnen in welcher Höhe erstattet werden können und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr KRP-Team

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