Bonuszahlungen der Krankenversicherung mindern den SA-Abzug nicht

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 28.4.2015, 3 K 1387/14 zu einer interessanten Frage Stellung genommen:

Der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug ist nicht um Zahlungen zu kürzen, die von der Krankenkasse im Rahmen eines “Bonusprogramms” geleistet werden.

Es fehlt insoweit an der erforderlichen “Gleichartigkeit” zwischen der Bonuszahlung und den Beiträgen zu ihrer Basis-Krankenversicherung, weil die Bonuszahlung nicht der Erlangung des Versicherungsschutzes dient.