Steuerinformationen für Juli 2015

Bei der Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen bestanden in letzter Zeit einige Unsicherheiten, da der Bundesfinanzhof den Anwendungsbereich im letzten Jahr durch mehrere Urteile eingeschränkt hatte. Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium sein Anwendungsschreiben aktualisiert, die neue Rechtsprechung (weitestgehend) übernommen und weitere Fragen beantwortet.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Betriebsprüfer bei elektronischen Fahrtenbüchern ganz genau hinschauen. Für die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs kommt es dabei ganz wesentlich darauf an, dass die erzeugte Datei und die Ausdrucke zweifelsfrei erkennen lassen, wann Daten erfasst wurden und ob sie nachträglich verändert wurden.
  • Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen, entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil. Das Bundesfinanzministerium hat nun ausführlich dargestellt, wie der Zinsvorteil ermittelt werden kann.
  • Erhalten Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzverlust eine Abfindung, kann diese ermäßigt besteuert werden. Dies ist auch dann möglich, wenn neben der Hauptzahlung eine in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende geringe Teilleistung hinzukommt. Die von der Finanzverwaltung auf fünf Prozent festgesetzte Geringfügigkeitsgrenze lehnte das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt aber ab.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2015. Viel Spaß beim Lesen!

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