Nach einer Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales (BMAS) sollen die Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten in Kürze im Wege einer Rechtsverordnung gelockert werden.

Künftig soll beispielsweise die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nur für Arbeitnehmer gelten, deren regelmäßiges monatliches Entgelt unter 2.000 € liegt.
Mitarbeitende Familienangehörige sollen von den Aufzeichnungspflichten vollständig ausgenommen werden.
Klargestellt werden soll auch, dass die Haftung des Auftraggebers nur auf Fälle begrenzt ist, in denen ein Unternehmer eigene vertragliche Pflichten an andere Unternehmen weiterreicht.