Es wurde ein Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett gebilligt, der den Neubau von Mietwohnungen im unteren und mittleren Preisniveau fördern soll. Geplant sind die zeitlich befristete Sonderabschreibungen schon ab 2016!

Da es in vielen Großstädten schon seit einiger Zeit an bezahlbarem Wohnraum mangelt und dies durch die vielen Flüchtlinge noch verstärkt wird, sollen Investoren nun zum Wohnungsbau animiert werden.

Im Detail sieht der Entwurf folgende Eckpunkte vor, die in einem neuen § 7b EStG zusammengefasst werden sollen.

  1. Sonderabschreibung: Eine degressive Sonder-Abschreibung soll im 1. und im 2. Jahr 10% und im 3. Jahr 9% betragen. Zusammen mit der normalen, linearen Abschreibung können so bereits nach 3 Jahren 35% der Anschaffungskosten steuermindern geltend gemacht werden.
  2. Fördergebiete: Gefördert werden sollen Investitionen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Dazu sollen Fördergebiete definiert werden. Darunter befinden sich Gemeinden mit einem Mietniveau, das 5% über dem Bundesdurchschnitt liegt. Ebenfalls rechnen Gebiete mit Mietpreisbremse (§ 556d BGB) und solche mit abgesenkter Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BGB) dazu.
  3. Begrenzung: Da nur Wohnraum im unteren bis mittleren Segment gefördert werden sollen, gibt es eine Baukostenobergrenze von 3.000 Euro je qm Wohnfläche. Gefördert wird allerdings nur bis zur Bemessungsgrundlage von 2.000 Euro je qm Wohnfläche.
  4. Vermietung: Anders als ursprünglich im § 7b EStG soll jetzt nicht selbstgenutzter Wohnraum gefördert werden. Daher ist u.a. Voraussetzung, dass die geförderte Wohnung für mindestens 10 Jahre vermietet wird.
  5. Kurzfristige Förderung: Um eine schnelle und gezielte Entlastung zu erreichen, wird die Sonder-AfA zeitlich befristet. Nur Baumaßnahmen in den Jahren 2016 bis 2018 sollen in den Genuss der Förderung kommen. Dabei wird auf den Baubeginn, genauer auf den Bauantrag abgestellt. Im Jahr 2022 soll die Sonderabschreibung darüber hinaus letztmalig gewährt werden.

Der Entwurf durchläuft nun das Gesetzgebungsverfahren und soll die Hürden schnell nehmen. Allerdings muss auch noch die Europäische Kommission die erforderliche Genehmigung erteilen.

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