Onlineportale zur Vermietung der eigenen Wohnung an Touristen während man selbst gar nicht zu Hause ist werden stetig beliebter. Immer mehr Privatleute nutzen die Möglichkeiten, um das Haushaltsgeld ein wenig aufzubessern. Allerdings hat auch die Finanzverwaltung diese Einkünfte für sich entdeckt.

Denn diese sind genau wie normale Vermietungseinkünfte steuerpflichtig und auch in der Einkommensteuererklärung anzugeben!

Aber wie erfährt die Finanzamt von solchen Einnahmen?
Ähnlich wie bei anderen Portalen, wie z.B. ebay kann das Finanzamt Auskünfte einholen, heißt hier, dass offengelegt wird, welche Personen welche Vermietungsumsätze über dieses Portal erhalten haben.

Dem Finanzamt sind nun die Einnahmen bekannt, aber welche Kosten sollen wie geltend gemacht werden um die Steuerschuld zu mindern?
Wir beraten Sie gerne, am besten natürlich im Vorhinein!