Häufig stellt sich die Frage, wie Ausbildungskosten und Aufwendungen für z.B. ein Studium steuerlich berücksichtigt werden können.

Im Idealfall werden diese als Werbungskosten anerkannt. Das hat den Vorteil, dass diese unbegrenzt das zu versteuernde Einkommen mindern und ggf. sogar ein Verlustvortrag entstehen kann. Wann dies der Fall ist, zeigt das folgende Bild schematisch auf.

Für den Einzelfall sprechen Sie uns doch einfach an!

 

MBP-Grafik_Fortbildungskosten_Normann-jd-neu