Steuerinformationen für Januar 2020

 

Steuerbegünstigte Gehaltsextras haben oft „einen Haken“: In vielen Fällen müssen sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dieses Zusätzlichkeitserfordernis hat der Bundesfinanzhof nun zugunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definiert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei einer Betriebseröffnung wird der Steuerpflichtige vom Finanzamt grundsätzlich dazu aufgefordert, in einem Fragebogen weitere Auskünfte zu erteilen. Durch das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ ergibt sich nun eine Änderung: Das Finanzamt muss nicht mehr auffordern, sondern der Steuerpflichtige muss die Auskünfte nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln.
  • Um den Schuldzinsenabzug zu optimieren, müssen die Kredite den vermieteten Gebäudeteilen und die Eigenmittel den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Bereichen zugeordnet werden. Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
  • Ab 2020 muss jedem Kunden ein Beleg ausgehändigt werden. Dies gilt sowohl für größere Unternehmen als auch für „den Bäcker an der Ecke“, der einem Kunden Brötchen verkauft. Die Finanzverwaltung hat aber nun darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht nicht bußgeldbewehrt ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2020. Viel Spaß beim Lesen!

Informationen finden Sie hier…

Steuerinformationen zum Jahresende

 

durch die Steuergesetzgebung ergeben sich sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmer Änderungen die sich spätestens in 2020 auswirken.

Wir haben in unserem Rundschreiben einen Überblick über die wesentlichen Neuerung im Steuerrecht zusammengestellt, um Sie in die Lage zu versetzen, auf geänderte Gegebenheiten rechtzeitig zu reagieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Bitte beachten Sie aber, dass dieses Informationsschreiben individuelle Beratung nicht ersetzen kann! Sofern Sie Handlungsbedarf sehen, sprechen Sie uns gerne an, damit wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung ausarbeiten können.

Das Rundschreiben finden Sie hier…

Steuerinformationen für Dezember 2019

 

Die Gesetzesmaschinerie läuft derzeit auf Hochtouren: Die Reform der Grundsteuer und das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz sind nach der Zustimmung des Bundesrates bereits in „trockenen Tüchern“. Und auch das Jahressteuergesetz 2019 und das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (u. a. Erhöhung der Entfernungspauschale und Förderung der energetischen Sanierung) sind auf der Zielgeraden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wird für ein langfristiges Darlehen erst nach dem Bilanzstichtag eine Verzinsung vereinbart, schützt das nicht vor einer Abzinsung des Darlehensbetrags. Die Folge: Der Abzinsungsgewinn unterliegt der Einkommen- und Gewerbesteuer.
  • Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft rechtzeitig prüfen sollten, ob ihnen Sonderbetriebsausgaben entstanden sind und ob sie diese auch geltend gemacht haben. Eine spätere Berücksichtigung in einem Folgejahr scheidet nämlich grundsätzlich aus.
  • Übernimmt ein Unternehmen die Umzugskosten seiner Arbeitnehmer wegen einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland in das Inland, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ein Vorsteuerabzug möglich. Dies gilt zumindest dann, wenn ein übergeordnetes betriebliches Interesse an dem Umzug besteht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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Fragwürdige und verschärfte Anforderungen für elektronische Kassen- und Aufzeichnungssysteme treten ab dem 01.01.2020 in Kraft!

Von hohem Papierverbrauch durch eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen und Bußgeldern bis zu 25.000 € bei fehlender technischer Sicherheitseinrichtung.

Lesen Sie hier wichtige Informationen über die Änderungen ab dem 01.01.2020

Steuerinformationen für den Jahreswechsel 2019/2020

 

zum Jahreswechsel gibt es eine Sonderausgabe mit allem Wichtigen, was Sie steuerlich noch in 2019 bzw. erst in 2020 erledigen sollten.

Dabei sind Themen für:

  • alle Steuerpflichtigen allgemein
  • Unternehmer
  • und Arbeitnehmer

Viel Spaß beim lesen!

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Steuerinformationen für November 2019

 

seit 2019 sind vom Arbeitgeber gewährte Jobtickets unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung hat aber zahlreiche Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bundesfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäußert hat.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Stückzinsen sind nach Einführung der Abgeltungsteuer als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Kapitalforderung vor 2009 erworben wurde. Damit hat der Bundesfinanzhof eine lang diskutierte Streitfrage geklärt.
  • Erzielt eine Personengesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese wegen zusätzlicher gewerblicher Beteiligungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Die positive Nachricht des Bundesfinanzhofs lautet: Gewerbesteuer wird hierdurch nicht ausgelöst.
  • Stellt der Arbeitgeber unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei diesen Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn. Der Bundes­finanzhof nimmt hier vielmehr nicht steuerbare Aufmerksamkeiten an.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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Steuerinformationen für Oktober 2019

 

Der Solidaritätszuschlag (Soli) soll abgeschafft werden – nein, nicht ganz! Denn die Ergänzungsabgabe soll ab 2021 nur für rund 90 % der heutigen Zahler vollständig entfallen. Der Soli hätte dann den Charakter einer Reichensteuer.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Einkommensteuer gilt der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Das musste kürzlich ein Steuerpflichtiger vor dem Finanzgericht Niedersachsen „schmerzlich“ erfahren. Danach darf das Finanzamt den gleichen Sachverhalt in einem Jahr so und im anderen Jahr anders handhaben.
  • Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) müssen ab dem 1.1.2020 grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Da die Umsetzung aber wohl zeitlich nicht zu schaffen sein wird, soll das Bundesfinanzministerium eine Nichtaufgriffsregelung bis zum 30.9.2020 anvisieren.
  • Das Bundesfinanzministerium hatte die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ erst kürzlich überarbeitet – und nun bereits wieder außer Kraft gesetzt. Der Grund: Es soll noch Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern bestehen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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Steuerinformationen für September 2019

 

Auswärtstätigkeit oder Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte? Die Unterscheidung ist steuerlich höchst relevant, weil Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. Zudem werden keine Verpflegungspauschalen gewährt. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Abgrenzung nun für verschiedene Berufsgruppen befasst.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 vorgelegt. Erfreulich: Entgegen der ursprünglichen Absicht gibt es keine steuerverschärfende Änderung bei Sachbezügen.
  • Erhalten Steuerpflichtige Baukindergeld und lassen sie nach der Fertigstellung des Objekts Handwerkerleistungen durchführen, dann ist hierfür dennoch eine Steuerermäßigung möglich. Darauf hat sich die Finanzverwaltung verständigt.
  • Das Bundesfinanzministerium hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ überarbeitet. Im Kern erfolgte eine Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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Steuerinformationen für August 2019

 

der Bundesfinanzhof hat sich aktuell mit der doppelten Haushaltsführung befasst und entschieden, dass der maximale Abzug von 1.000 EUR im Monat nur für Unterkunftskosten gilt. Von dem Höchstbetrag nicht umfasst sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat, die unter den allgemeinen Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar sind.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Eigentlich sollte das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus bereits in Kraft sein. Doch der Bundesrat hatte es kurzfristig von der Tagesordnung der letzten Sitzung in 2018 genommen. Die erforderliche Zustimmung hat der Bundesrat nun am 28.6.2019 nachgeholt, sodass die Förderung einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
  • Weil die Wertermittlung für die Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Nach langen Verhandlungen hat sich die Große Koalition nun auf einen Kompromiss verständigt. Danach soll grundsätzlich ein wertabhängiges Modell gelten. Durch eine Öffnungsklausel sollen die Bundesländer jedoch die Möglichkeit erhalten, eigene Berechnungsmodelle einzuführen.
  • Ab 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem Anwendungserlass die Regelungen zur Buchführung und Aufzeichnung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen präzisiert.
  • Zahlt ein Arbeitnehmer ein Entgelt für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies seinen geldwerten Vorteil. Nicht begünstigt sind jedoch die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten, wenn die Unterbringung in der Garage als freiwillige Leistung erfolgt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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Steuerinformationen für Juli 2019

 

bis zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union soll durch die sogenannten Quick Fixes der innergemeinschaftliche Warenhandel vereinfacht und weiter harmonisiert werden. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 1.1.2020 erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der wichtige Änderungen für international agierende Unternehmen enthält.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt und somit anzuerkennen ist, sorgt immer wieder für Diskussionen mit dem Finanzamt. Und auch elek­tronische Fahrtenbücher sind betroffen. So hat das Finanzgericht Niedersachsen aktuell entschieden, dass eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden kann.
  • Gewährt ein Arbeitgeber kostenlose Sachbezüge, bleiben diese bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 EUR (brutto) steuer- und sozialabgabenfrei. Durch eine gesetzliche Neuregelung soll dieses beliebte Steuersparmodell jedoch ab 1.1.2020 erheblich eingeschränkt werden.
  • Minijobs werden oft als Abruf-Arbeit ausgeführt. Ab 2019 unterstellt der Gesetzgeber bei fehlender Regelung eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (zuvor galten nur 10 Stunden). Und das kann richtig teuer werden, denn Minijobber laufen so Gefahr, die 450 EUR-Grenze zu überschreiten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2019. Viel Spaß beim Lesen!

 

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