Vor dem FG Niedersachen wird verhandelt, ob die steuerfreie Abgeordnetenpauschale i.H.v. 50.448 Euro den verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Laut Kläger handelt es sich nicht um reinen Neid, obwohl er davon ausgeht, dass es sich dabei eher um steuerfreies Einkommen durch die Hintertür handelt, da die Pauschale im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten viel zu hoch angesetzt sein dürfte. Er selbst möchte einfach auch von den Pauschalierungen profitieren, da er laut eigenen Aussagen schlecht darin ist, seine Belege aufzubewahren.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass es diese Form der Pauschalierungen auch in anderen Ländern für gewisse Berufszweige gibt. So ist es in Österreich zum Beispiel möglich, dass Schriftsteller einen Teil der Betriebsausgaben pauschal ansetzen können.

Vergleichbares wird auch in diesem Fall gefordert. Das BVerfG soll hier grundsätzlich entscheiden.