Mit Urteil X R 43/12 hat der X. Senat des Bundesfinanzhofes entscheiden, dass die Gewinne, die ein Pokerspieler aus Turnieren erzielt unter Umständen der Einkommensteuer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen können.

Der Steuerpflichtige hat über einen längeren Zeitraum hinweg bei der Teilnahme an Turnieren der Pokervarianten Texas Hold’em und Omaha Hold’em Preisgelder gewonnen. Das Finanzamt hatte diese Preisgelder der Einkommensteuer unterworfen. Das FG Köln hat ebenso entschieden.

Der BFH hat dieses Urteil jetzt bestätigt. Zwar sind Einnahmen aus reinem Glücksspiel steuerfrei, aber hier hat die Vorinstanz festgestellt, dass die o.g. Varianten des Pokerspiels nicht als Glücksspiel anzusehen sind. Besonders bei einem “Profi”-Spieler entscheidet eher Talent und Können über Sieg & Niederlage, als dass das reine Glück entscheidend ist.

Dies bedeutet allerdings bei weitem nicht, dass jeder Gewinner eines Pokerturniers seine Gewinne beim Finanzamt angeben muss. Viel mehr ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob eine nachhaltige Betätigung vorliegt. Weiterhin wurde in diesem Fall nicht entschieden, ob dies auch auf Pokerspiele im Internet zutrifft.